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Normale Version: Dienstgrade
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Die Dienstgradabzeichen von Schleswig-Holstein

Dienstgrade und die dazugehörigen Funktionen bzw. Voraussetzungen für die entsprechenden Dienstgrade.
Für Lehrgänge gibt es nach erfolgreichem Abschluss den entsprechenden Dienstgrad. Weibliche Feuerwehrkameradinnen erhalten
die Dienstgrade in der weilbichen Form.

Auflistung nach diesem Prinzip:
Abzeichen - Ausbildung - Funktion
Beschreibung


Mannschaftsdienstgrade
Feuerwehrmannanwärter(FMA)

[Bild: sk_1.jpg]
Eintritt in die Feuerwehr
oder
Jugendfeuerwehr

Dienstgrad des neuen Kameraden für seine Zeit der vorläufigen Aufnahme durch den Vorstand bis zur endgültigen durch die Wehr nach einem Jahr.

Feuerwehrmann(FM)

[Bild: sk_2.jpg]
Truppmannausbildung

Nach Übernahme aus der Jugendfeuerwehr oder absolviertem Truppmann-Lehrgang

Oberfeuerwehrmann (OFM)

[Bild: sk_3.jpg]
Truppführung
oder
1 Funktionslehrgang

Mannschaftsdienstgrad nach mindestens einem Lehrgang (Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker, Maschinist) oder nach dem Truppführerlehrgang auf Kreisebene.

Hauptfeuerwehrmann (HFM)

[Bild: sk_4.jpg]
Truppführung und mind.
1 Funktionslehrgang

Mannschaftsdienstgrad nach mindestens zwei Fachlehrgängen (Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker, Maschinist) auf Kreisebene und dem Truppführerlehrgang.

Hauptfeuerwehrmann 3 Sterne (HFM)

[Bild: sk_4-3.jpg]
Truppführung und mind.
1 Funktionslehrgang sowie Zusatzfunktion

Mannschaftsdienstgrad nach mindestens zwei Fachlehrgängen (Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker, Maschinist) auf Kreisebene und dem Truppführerlehrgang. Zusätzlich eine Funktion im Vorstand oder Sicherheitsbeauftragte/-beauftragter oder Brandschutzerzieherin/-erzieher / Brandschutzaufklärerin/- aufklärer mit abgeschlossener Ausbildung (nach Bewährung in der jeweiligen Funktion).

Führungsdienstgrade
Löschmeister (LM)

[Bild: sk_5.jpg]
Gruppenführung oder
Dienstzeit mind. 15 Jahre
| Gruppenführer

Mannschaftsdienstgrad nach dem Hauptfeuerwehrmann (mindestens zwei Fachlehrgänge und Truppführerlehrgang) und einer 15jährigen aktiven Dienstzeit in der Feuerwehr kann der Kamerad zum Löschmeister befördert werden.
Ebenso werden neue Gruppenführer, die an den Gruppenführerlehrgängen an der LFS in Harrieslee teilgenommen haben, in diesen Dienstgrad befördert.

Oberlöschmeister (OLM)

[Bild: sk_6.jpg]
Gruppenführung |
Gruppenführer
Jugendwart
Kreisausbilder

Dieses ist der Dienstgrad der Gruppenführer. Voraussetzung sind die nötigen Gruppenführerlehrgänge auf Landesebene. Vor der Beförderung muß der Kamerad allerdings schon Löschmeister gewesen sein.
Ebenso werden die Kreisausbilder für bestimmte Fachaufgaben in den Rang eines Oberlöschmeisters befördert. Ab diesem Dienstgrad befördert der Kreisbrandmeister die Kameraden.

Hauptlöschmeister (HLM)

[Bild: sk_7.jpg]
Zugführung |
stv. Ortswehrführung
stv. Zugführung

Hauptlöschmeister ist der Dienstgrad der stellvertretenden Zugführer, sowie der Kreisausbilder. Voraussetzung hier auch wieder Lehrgänge auf Landesebene an der Landesfeuerwehrschule.

Brandmeister(BM)

[Bild: sk_9.jpg]
Gruppenführung |
Zugführung
Ortswehrführung bis 1.000
Einwohnerinnen und Einwohner (E)
Zugführung

Der Brandmeister ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe: Brandmeister wird man, wenn man sich in einer Feuerwehr als Zugführer wählen läßt oder Ortswehrführer eines Ortsteils bis 1000 Einwohner ist. Die Kreisfachwarte-Ausbildung bekleiden ebenfalls diesen Rang. Früher wurden auch Kreisausbilder in den Rang eines Brandmeisters befördert. Voraussetzung sind verschiedene Lehrgänge auf der Landesfeuerwehrschule in Harrieslee.

Oberbrandmeister (OBM)

[Bild: sk_10.jpg]
Zugführung |
Ortswehrführung 1.000 bis 5.000 E
Gemeindewehrführung bis 1.000 E

Oberbrandmeister werden Ortswehrführer eines Ortsteils mit einer Einwohnerzahl, die zwischen 1001 und 5000 Einwohnern liegt, ebenso Gemeindewehrführer einer Gemeinde bis 1000 Einwohner. Voraussetzung sind auch hier wieder die nötigen Lehrgänge auf Kreis- und Landesebene.

Hauptbrandmeister (HBM)

[Bild: sk_11.jpg]
Zugführung
Verbandsführung |
Ortswehrführung 5.000 bis 20.000 E
Gemeindewehrführung bis 5.000 E

Hauptbrandmeister mit zwei Sternen wird, wer Ortswehrführer eines Ortsteils mit 5001 bis 20 000 Einwohnern ist oder Gemeindewehrführer einer Gemeinde, die 1001 bis 5000 Einwohner hat.

[Bild: sk_12.jpg]
Verbandsführung |
Ortswehrführung über 20.000 E
Gemeindewehrführung bis 20.000 E
Amtswehrführung

Hauptbrandmeister mit drei Sternen wird, wer Führer von Feuerwehrbereitschaften ist oder Ortswehrführer eines Ortsteils mit mehr als 20 000 Einwohnern ist, wer Gemeindewehrführer einer Gemeinde ist, die 5001 bis 20 000 Einwohner hat oder Amtswehrführer eines Amtsbezirkes ist. Voraussetzung für alle Arten des Hauptbrandmeisters sind wieder die erforderlichen Lehrgänge an der LFS.

Erster Hauptbrandmeister (1. HBM)

[Bild: sk_13.jpg]
Verbandsführung |
Gemeindewehrführung über 20.000 E

Erster Hauptbrandmeister wird ein Wehrführer in einer Stadt mit mehr als 20 000 Einwohnern. Erorderlich sind hier die entsprechenden Lehrgänge auf Kreis- und Landesebene. Für die Beförderung in den Rang des 1. HBM mit einem Stern gibt es soweit wir nachgeforscht haben keine Vorschrift.
Jedoch trägt der stellvertretende Kreisbrandmeister dieses Schulterstück.

Kreisbrandmeister (KBM)

[Bild: sk_14.jpg]
Verbandsführung |
stellvertretende Kreiswehrführung

Kreisbrandmeister mit einem Sternen. Stellvertreter des Kreisbrandmeisters.

[Bild: sk_15-2.jpg]
Verbandsführung |
Kreiswehrführung

Dies ist der höchste Rang im Landkreis. Der Kreisbrandmeister ist der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes. Er wird auf der Jahrehauptversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes gewählt.

Landesbrandmeister (LBM)
[Bild: sk_16-2.jpg]
Landeswehrführung.


Die Dienstgrade „Feuerwehrmannanwärter“ bis „Löschmeister“ sind Mannschaftsdienstgrade. Feuerwehrangehörige können innerhalb dieser Dienstgrade vom jeweiligen Wehrführer aufgrund absolvierter Lehrgänge auf Kreisebene und weiterer erfüllter Voraussetzungen befördert werden. Darüber hinaus gehende Beförderungen werden vom Stadt-/Amts-/Kreiswehrführer vorgenommen. Diese Dienstgrade sind an eine Funktion gebunden, z. B. Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer, Gemeindewehrführer, Kreis-Ausbilder und Kreis-Fachwarte etc. entsprechend der an der Landesfeuerwehrschule absolvierten Lehrgänge. Weiterhin ist die Beförderung in den Führungsdienstgraden abhängig von der Stadt-/Gemeindegröße oder auch Gruppenstärke der jeweiligen Wehr.

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