Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können.
Tipps zum Brandschutz
Brandschutztipps
Auf der folgenden Seite wird ein 30-seitigen Ratgeber zum Thema Brandschutz kostenlos zum Download angeboten:
Nachfolgend ein Ratgeber mit Tipps zu Brandschutz, Rauchmelder, Verhalten im Brandfall und Fluchtwegen:
Brandschutztipps - Gefahren im Haushalt
Überprüfen Sie jetzt Ihr Haus oder Ihre Wohnung!
Holz-, Kohle- und Ölöfen
- Bewahren Sie Aschereste nur in nichtbrennbaren Behältern und außerhalb von Räumen auf
- Stellen Sie vor der Schüröffnung des Ofens keine „Holzkiste" ab Versehentlich herausfallende Glut kann einen Brand auslösen
- Bei offenem Kamin auf herausfallende Funken oder abspritzende Glutteile, besonders von harzreichem Holz, achten (Teppich!). Ein ausreichend tiefes Vorgelege und evtl. ein Glasschirm schützen vor einem Brand
- Auf brandsichere Umgebung achten
- Noch warme Ölöfen dürfen nicht wieder angezündet werden, da hierbei Explosionsgefahr besteht. Lassen Sie den Ofen vorher abkühlen
- Füllen Sie erst dann ÖI in den Brennstoffbehälter, wenn der Ofen abgekühlt ist. Achten Sie darauf, dass sich im Brennertopf nicht zu viel Öl befindet
Kochherde (Gas- oder Elektroherd)
- Legen Sie nie brennbare Gegenstände (z. B. Holzbrettchen, Küchentücher) auf oder in gefährlicher Nähe der Heizplatten oder der Gasflammen ab
- Achten Sie darauf, dass der Kochherd immer abgeschaltet ist, wenn Sie die Küche verlassen
- Sind kleinere Kinder im Haus, überprüfen Sie vor dem Weggehen, ob die Herdplatten auch nicht versehentlich eingeschaltet wurden
- Lassen Sie beim Kochen vor allem Töpfe (z. B. den Fritiertopf) und Bratpfannen mit Fettinhalt nicht aus den Augen. Fett kann sich schnell überhitzen und entzünden. Löschen Sie Fettbrände nie mit Wasser. Besser ist es, solche Brände mit einem Topfdeckel, einer Löschdecke oder einer dichten Wolldecke zu ersticken.
Elektrogeräte, Elektroinstallationen, Kabel und Steckdosen
Überprüfen Sie diese auf ...
- Funktionstüchtigkeit
- Sicherheitsabstände zu brennbaren Gegenständen
- Nichtbrennbarkeit von Standplätzen und Umgebung
Dachböden
Gerümpel auf dem Dachboden - nicht nur Motten und Holzwürmer dürften daran ihre helle Freude haben. Auch ein Feuer würde hier nur allzu gern seinen Heißhunger stillen. Ein einziger Funke, eine Zigarettenstummel oder ein verirrter Feuerwehrskörper kann schon genügen um Ihren Speicher in Brand zu setzen. Entziehen Sie dem Feuer deshalb die Nahrung.
Keine Lagerung von:
- festen Brennstoffen in offenen Dachräumen oder an Kaminen.
- leichtentzündbaren, festen Stoffen (z. B. Altpapier, Sperrmüll, Textilien).
- brennbaren Flüssigkeiten (z. B. Benzin, Alkohol, Spiritus) und Flüssiggas auf Dächern oder in Dachräumen von Wohnhäusern und ähnlichen Gebäuden.
Die Lagerung von Materialien in offenen Dachräumen bitte nur so, dass noch ausreichende Bewegungsfreiheit und ungehinderter Zugang zum Kamin und zum Dachraum am Dachfuß besteht.
Für Ihre Sicherheit:
- Verwenden Sie kein offenes Licht im Dachraum.
- Decken Sie elektrische Leuchten nicht mit brennbarem Material (z. B. Papier, Textilien) zu.
- Entrümpeln Sie von Zeit zu Zeit den Dachraum.
Treppenräume, Flure, Durchfahrten
Bei einem Brand müssen die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten über Treppenräume, Flure oder Durchgänge gewährleistet sein.
Für Ihre Sicherheit:
Treppenräume und Flure in mehrgeschossigen Gebäuden sind im Brandfall Ihre „Lebensversicherung". Sorgen Sie dafür, dass Treppenräume auch bei verschlossenen Türen verlassen werden können (z. B. über Fenster oder mit Hilfe von „Panikbeschlägen") und nicht zur tödlichen Falle werden.
Kellerräume, Wohnungen
Keine Lagerung von gefüllten und leeren Flüssiggasbehältern unter Erdgleiche. Zulässig ist in Wohnungen eine Lagerung von ...
- max. 100 I Heizöl oder Diesel in einem Behälter oder max. 40 I in Kanistern
- max. 1 I brennbare Flüssigkeit der Gefahrenklasse A I
- max. 5 I brennbare Flüssigkeit der Gefahrenklassen A II und B
- zwei Flüssiggasflaschen (einschließlich leeren Behältern) von max. 14 kg, jedoch pro Raum höchstens eine Flasche und nicht in Schlafräumen
Zulässig ist außerhalb von Wohnungen eine Lagerung von
- bis zu 5 000 I Heizöl unter bestimmten Voraussetzungen, bei mehr als 5 000 I ist ein vorschriftsmäßiger Öllagerraum nötig
- max. 20 I brennbare Flüssigkeit in unzerbrechlichen Gefäßen im Keller von Wohngebäuden
Für Ihre Sicherheit:
- Schließen Sie die Kellerräume auch tagsüber ab
- Entrümpeln Sie von Zeit zu Zeit den Keller
- Vorkehrungen gegen Einbruch-Diebstahl können auch vorsätzliche Brandstiftungen verhindern
- Türen zu Heizräumen oder Tiefgaragen sind häufig feuerhemmend konstruiert und müssen nach dem Öffnen von selbst wieder zufallen. Sie dürfen nicht durch Keile oder Anbinden offen gehalten werden.
Garagen
Keine Lagerung:
- Von Kraftstoffen und Kraftstoffbehältern bzw. von Flüssiggas außerhalb von Kraftfahrzeugen
- Von Öl- oder fetthaltigen Putzlappen in offenen Behältern, denn ölgetränkte Lappen können sich selbst entzünden
- Von Stoffen, die zum Aufsaugen von brennbaren Flüssigkeiten benutzt wurden
Zulässig ist in Garagen bis 100 m2 Nutzfläche eine Lagerung von
- max. 200 I Dieselkraftstoff
- max. 20 I Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern
- unerheblichen Mengen brennbarer Stoffe (z.B. Fahrrad, Gepäckträger, 1 Satz Reifen) je Stellplatz.
Für Ihre Sicherheit: Zweckentfremden sie nicht bauliche Anlagen, die als Garagen genehmigt sind.
Besondere Vorsicht
ist bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten geboten. Vor Beginn der Arbeiten Farben, Lacke usw. aus der Garage entfernen oder vor Funkenflug sichern. Bedenken Sie: Schleiffunken von Stahl erreichen Temperaturen bis zu 1.800 °C. Feuerlöschmittel (Feuerlöscher der Brandklasse AB) bereitstellen. Nach Beendigung der Arbeiten mehrmalige Kontrolle durchführen.
Räume mit Feuerstätten
Keine Lagerung von größeren Mengen leichtentzündbarer Stoffe
- brennbaren Stoffen an Kaminen
Zulässig ist eine Lagerung von
- höchstens 5 000 I Heizöl
Die Feuerstätte muss sich außerhalb eines Auffangraumes für auslaufendes Heizöl befinden und zwischen Behältern und Feuerungsanlagen muss ein Mindestabstand von 1 m bestehen (zusätzliche Anforderungen an die Räume sind zu beachten) - maximal 15 000 kg festen Brennstoffen
Sie dürfen nicht unmittelbar neben der Feuerstätte lagern, wenn kein Schutz vor starker Erwärmung besteht. Wenn die Gesamt-Nennwärmeleistung der Feuerungsanlage 50 kW überschreitet, darf der Raum außer zur zulässigen Brennstofflagerung nicht anderweitig genutzt werden
Für Ihre Sicherheit: Feuerstätten- und Heizräume sind keine Abstellräume.
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