Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können.
Nach dem Feuer
Das Feuer konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Ruß und angebrannte oder verkokelte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte und vielleicht Bauschutt. Wir möchten Ihnen für die Wiederherstellung Ihrer Wohnung etc. eine Orientierungshilfe als mögliche Empfehlung geben.
Was Sie grundsätzlich tun sollten:
- Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer und ggf. Ihren Vermieter.
- Vernichten Sie Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert wurden und deren Verpackung beschädigt oder vom Rauch durchdrungen sowie durch Wärme-Einwirkung verändert wurde.
- Die Brandrückstände müssen evtl. fachgerecht entsorgt werden. Fragen Sie Ihre zuständige Kommune oder einen Entsorgungsbetrieb (Gelbe Seiten).
- Verhindern Sie eine Verschleppung von Verschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche.
Vorgehen bei geringer Schadstoffbelastung
- Halten Sie sich in den betroffenen Bereichen erst nach gutem Durchlüften für längere Zeit auf und wenn der Brandgeruch nicht mehr wahrnehmbar ist.
- Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können ohne besondere Schutzvorkehrungen mit handelsüblichen Mitteln durchgeführt werden. Verwenden Sie dabei aber Schutzhandschuhe.
- Reinigen Sie - nach Verlassen des Schadensbereiches - Ihren Körper sehr gründlich.
- Nehmen Sie keine Speisen und Getränke während der Reinigungs- und Sanierungsarbeiten zu sich.
Vorgehen bei erhöhter Schadstoffbelastung
- Halten Sie sich in betroffenen Bereichen erst nach gutem Durchlüften für längere Zeit auf und wenn der Brandgeruch nicht mehr wahrnehmbar ist.
- Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können unter Einhaltung der nachstehenden Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Selbst bei nicht ganz fachgerechter Anwendung der Schutzmaßnahmen ist eine gesundheitliche Gefährdung wegen der relativ kurzen Verweildauer unwahrscheinlich.
- Verwenden Sie bei den Reinigungsarbeiten Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff, für Staubarbeiten Atemschutz (textile Halbmasken mit Schutzklasse P3), Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für Trockenarbeiten oder Gumminhandschuhe für Nassarbeiten. Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadensbereich und können, wenn ihr Zustand es zulässt, durchaus mehrfach verwendet werden. Textile Atemschutzmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmitteln und Wasser zu reinigen.
- Nehmen Sie nach Verlassen des Schadensbereiches eine gründliche Körperreinigung vor.
- Nehmen Sie keine Speisen und Getränke während der Reinigungs- und Sanierungsarbeiten zu sich.
Vorgehen bei stark erhöhter Schadstoffbelastung
- Betreten Sie die betroffenen Bereiche nicht!
- Es ist durch einen Sachverständigen eine Schadstoffuntersuchung erforderlich. Ihre Feuerwehrleitstelle oder das Gewerbeaufsichtsamt helfen Ihnen hier gern weiter.
- Für die Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten müssen Sie spezielle Firmen für die Sanierung von Brandschäden heranziehen, die mit dem Umgang von Schadstoffen vertraut sind und über die notwendigen Fachkenntnisse und Geräte verfügen. Die Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten müssen unter Beachtung der "Leitlinie zur Brandschadenssanierung" des Verbandes der Sachversicherer durchgeführt werden. Hier hilft Ihnen auch Ihre öffentliche Versicherung gern weiter.
Reinigung von Kleidern, Spielzeug und sonstigen Haushaltsgegenständen
Kleidungsstücke, die mit Brandrückständen in Kontakt gekommen oder verschmutzt sind, müssen vor dem erneuten Gebrauch separat bei mindestens 60° Grad gewaschen werden. Vorsicht, die Reinigungsabwässer beinhalten die unterschiedlichsten Schadstoffe! Eine Einleitung des kontaminierten Wischwassers in die Kanalisation darf nur in kleineren Mengen erfolgen. Kleidungsstücke können aber auch bei einer Reinigungsfirma gereinigt werden.
Kinderspielzeug ist besonders sorgfältig zu behandeln. Holzspielzeug sollte abgeschliffen und eventuell neu lackiert werden. Im Zweifelsfall sollte man sich, besonders bei Spielzeug für Kleinkinder, von diesen Gegenständen trennen.
Haushaltsgegenstände sind vor Gebrauch gründlich zu säubern. Kriterium für den Reinigungserfolg ist das Entfernen sichtbarer Russspuren. Achten Sie darauf, dass Sie ausschließlich gekapselte Industriestaubsauger verwenden. Diese können Sie bei entsprechenden Leihfirmen erhalten. Bei der Nassreinigung empfiehlt sich eine Reinigung mit einer warmen Spülmittellösung.
Abfallentsorgung
Brandschutt sowie alle vom Brand verschmutzten Gegenstände, die in „haushaltsüblichen Mengen“ aus privaten Haushalten anfallen, müssen als Problemabfälle entsorgt werden. Die Problemabfälle sind dazu in Kunststoffbehälter/-säcke zu verpacken und über das jeweilige Amt für Abfallentsorgung der Stadt oder des Landkreises zu entsorgen. Bei weiteren Fragen bezüglich der Entsorgung geben Ihnen die Abfallberater der Stadt/Landkreises und der Gemeinde gerne weitere Auskünfte.


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