Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können.
Gefahrgutkennzeichnung (Orange Warntafeln & Gefahrzettel)
Beförderungseinheiten, in denen gefährliche Güter transportiert werden, werden mit orangefarbenen Warntafeln gekennzeichnet, sofern das Risiko aufgrund der Natur der Güter, deren Menge oder Verpackung nicht sehr gering ist. Werden große Mengen der gefährlichen Güter in Tanks, Tank-Containern oder in loser Schüttung (z.B. Silowagen oder Kipper) transportiert, so sind die Warntafeln mit der Gefahrennummer (früher: Kemler-Zahl) und der UN-Nummer des Gutes beschriftet. Besteht der Tank einer Beförderungseinheit aus mehreren Kammern, die mit unterschiedlichen Gütern befüllt sind, so ist auf Höhe jeder Kammer eine separate Warntafel mit entsprechender Beschriftung angebracht.
Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und die UN-Nummer geben dem Fahrer beim alltäglichen Umgang und den Einsatzkräften im Unglücksfalle wertvolle Informationen über die Gefahren, die von einem Gut ausgehen, und über die Schutzmaßnahmen, die zu ergreifen sind. Die Warntafeln sind auffällig und deren Beschriftung ist leicht erkennbar.

Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht für Stoffe der Klassen 2 bis 9 aus zwei oder drei Ziffern. Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend durch eine einzige Ziffer angegeben werden kann, wird dieser Ziffer eine Null angefügt. Die Verdoppelung einer Ziffer weist dagegen auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin. Wenn der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr der Buchstabe „X“ vorangestellt ist, bedeutet dies, dass der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser reagiert. Bei solchen Stoffen darf Wasser z.B. für Reinigungs- oder Löschzwecke nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
Die Ziffern weisen im Allgemeinen auf folgende Gefahren hin:
2 | Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion |
3 | Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff |
4 | Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff |
5 | Oxidierende (brandfördernde) Wirkung |
6 | Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr |
7 | Radioaktivität |
8 | Ätzwirkung |
9 | Gefahren für die Umwelt oder Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion, ggf. sogar eine Explosionsgefahr, eine gefährlichen Zerfalls- oder Polymerisationsreaktion unter Entwicklung beträchtlicher Wärme oder die Entwicklung von entzündbaren und/oder giftigen Gasen. |
Die genaue Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr:
0 | erstickendes Gas oder Gas, das keine Zusatzgefahr aufweist |
22 | tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend |
223 | tiefgekühlt verflüssigtes Gas, entzündbar |
225 | tiefgekühlt verflüssigtes Gas, oxidierend (brandfördernd) |
23 | entzündbares Gas |
239 | entzündbares Gas, das spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
25 | oxidierendes (brandförderndes) Gas |
26 | giftiges Gas |
263 | giftiges Gas, entzündbar |
265 | giftiges Gas, oxidierend (brandfördernd) |
268 | giftiges Gas, ätzend |
30 | entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C) oder entzündbarer flüssiger Stoff oder fester Stoff in geschmolzenem Zustand mit einem Flammpunkt über 61 °C, auf oder über seinen Flammpunkt erwärmt, oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff |
323 | entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X323 | entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet |
33 | leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23 °C) |
333 | pyrophorer flüssiger Stoff |
X333 | pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert |
336 | leicht entzündbarer flüssiger Stoff, giftig |
338 | leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend |
X338 | leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert |
339 | leicht entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
36 | entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C), schwach giftig, oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, giftig |
362 | entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X362 | entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet |
368 | entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, ätzend |
38 | entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C), schwach ätzend, oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, ätzend |
382 | entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X382 | entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet |
39 | entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
40 | entzündbarer fester Stoff oder selbsterhitzungsfähiger Stoff oder selbstzersetzlicher Stoff |
423 | fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X423 | entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet |
43 | selbstentzündlicher (pyrophorer) fester Stoff |
44 | entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet |
446 | entzündbarer fester Stoff, giftig, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet |
46 | entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, giftig |
462 | fester Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X462 | fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und giftige Gase bildet |
48 | entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, ätzend |
482 | fester Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X482 | fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und ätzende Gase bildet |
50 | oxidierender (brandfördernder) Stoff |
539 | entzündbares organisches Peroxid |
55 | stark oxidierender (brandfördernder) Stoff |
556 | stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig |
558 | stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, ätzend |
559 | stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
56 | oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig |
568 | oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig, ätzend |
58 | oxidierender (brandfördernder) Stoff, ätzend |
59 | oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
60 | giftiger oder schwach giftiger Stoff |
606 | ansteckungsgefährlicher Stoff |
623 | giftiger flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
63 | giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C) |
638 | giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C), ätzend |
639 | giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt nicht über 61 °C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
64 | giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig |
642 | giftiger fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
65 | giftiger Stoff, oxidierend (brandfördernd) |
66 | sehr giftiger Stoff |
663 | sehr giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt nicht über 61 °C) |
664 | sehr giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig |
665 | sehr giftiger Stoff, oxidierend (brandfördernd) |
668 | sehr giftiger Stoff, ätzend |
669 | sehr giftiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
68 | giftiger Stoff, ätzend |
69 | giftiger oder schwach giftiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
70 | radioaktiver Stoff |
72 | radioaktives Gas |
723 | radioaktives Gas, entzündbar |
73 | radioaktiver flüssiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt nicht über 61 °C) |
74 | radioaktiver fester Stoff, entzündbar |
75 | radioaktiver Stoff, oxidierend (brandfördernd) |
76 | radioaktiver Stoff, giftig |
78 | radioaktiver Stoff, ätzend |
80 | ätzender oder schwach ätzender Stoff |
X80 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert |
823 | ätzender flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
83 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C) |
X83 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C), der mit Wasser gefährlich reagiert |
839 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
X839 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann und der mit Wasser gefährlich reagiert |
84 | ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig |
842 | ätzender fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
85 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd) |
856 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd) und giftig |
86 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, giftig |
88 | stark ätzender Stoff |
X88 | stark ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert |
883 | stark ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C) |
884 | stark ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig |
885 | stark ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd) |
886 | stark ätzender Stoff, giftig |
X886 | stark ätzender Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert |
89 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
90 | umweltgefährdender Stoff, verschiedene gefährliche Stoffe |
99 | verschiedene gefährliche Stoffe in erwärmtem Zustand |
Gefahrzettel und Großzettel
Diese Kennzeichnungs-Elemente sind das gefahrgutrechtliche Äquivalent zu den Gefahrensymbolen im Stoffrecht und sollen den Betrachter schnell und deutlich vor den Gefahren warnen, die von dem Gut ausgehen. Gefahrzettel und Großzettel untescheiden sich einzig in der Größe: Während die Gefahrzettel zur Kennzeichnung von Gebinden, Pack- und Versandstücken gedacht sind, werden die deutlich größeren Placards an großen Containern oder Fahrzeugen angebracht.
Gefahrzettel und Großzettel bestehen aus einem auf der Spitze stehenden Quadrat, daß i.d.R. in der unteren Hälfte die Gefahrenklasse und ggf. Verträglichkeitsgruppen sowie in der oberen Hälfte ein Symbol enthält, dessen Wirkung und Aussage durch die farbliche Ausgestaltung der Quadrat-Fläche unterstützt oder ergänzt wird. Während jedes Versandstück mit den relevanten Gefahrenzetteln gekennzeichnet ist, wird die komplette Beförderungseinheit (z.B. der LKW) mit den Placards erst gekennzeichnet, wenn das Risiko unter Berücksichtigung der transportierten Mengen, des tatsächlichen Gefahrengrades und der Verpackung hinreichend groß ist. So ist durchaus denkbar, daß ein LKW z.B. kleine Mengen gut verpackten Gefahrguts befördert, daß als Versandstück umfangreich gekennzeichnet ist, ohne selbst mit Placards oder anderweitig gekennzeichnet werden zu müssen.
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