Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können.
LKW-Führerschein
Informationen zu den „Lkw-Führerscheinklassen“
Allgemeines:
Seit dem 01.01.1999 haben sich die „alten“ Führerscheinklassen (1, 2, 3, …) zu den „neuen“ Klassen (A, B, C, E, …) gewandelt. Im Rahmen der Umstellung gab es auch einige Beschränkungen bezüglich der Gewichtsklassen, ebenso sind die Lkw-Führerscheinklassen seither nur noch befristet für 5 Jahre gültig.
Führerscheinklassen:
Klasse 2:
Alle Feuerwehrfahrzeuge mit beliebigen Anhängern
Klasse C1:
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse › 3.500 kg und ‹ 7.500 kg, Anhänger bis max. 750 kg
Klasse C:
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse › 3.500 kg, Anhänger bis max. 750 kg
Klasse C1E:
Fahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger mit mehr als 750 kg. Gesamtmasse max. 12.000 kg und Masse Zugfahrzeug › Masse Anhänger
Klasse CE:
Alle Feuerwehrfahrzeuge mit beliebigen Anhängern
Sitzplätze:
Gültig für alle vorstehenden FS-Klassen: max. acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz
Führerscheinverlängerung:
Anträge für die Verlängerung sind beim Kreis erhältlich, dazu wird benötigt:
- Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Augenärztliches Gutachten
- Führerschein
- Hausärztliche Bescheinigung
Feuerwehr-Führerschein ist da
Der so genannte “Feuerwehr-Führerschein” ist da: Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist heute das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung soll bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen ermöglichen.
“Wir freuen uns über das Inkrafttreten. Damit ist für die Feuerwehren das erreicht worden, was unter den gegebenen politischen Verhältnissen möglich war”, erklärt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Die Durchführung des Feuerwehr-Führerscheins in den Feuerwehren vor Ort muss nun über die Länderebene geregelt werden.


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