Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können.
Farbkennzeichnung von Gasflaschen
Farbkennzeichnung von Gasflaschen
Mit der Euro-Norm DIN EN 1089-3 änderte sich die Farbkennzeichnung der Gasflaschen. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.1998, die Übergangszeit endet im Juni 2006.
Farblich geänderte Gasflaschen erhalten die Markierung "N" (für Neu) auf der Gasflaschenschulter um Verwechslungen auszuschließen.
Die Farbkennung dient der zusätzlichen Information, wenn der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung nicht lesbar ist.
Grundsätze und Vereinbarungen
- Die Norm stellt ein neues System der Farbkennzeichnung von Gasflaschen dar, das eine zusätzliche Information über die Eigenschaften des Gaseinhaltes (giftig, brennbar, oxidierend, inert) liefert. Sie ist bereits erkennbar, wenn der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung noch nicht lesbar ist.
- Die verbindliche Kennzeichnung des Gaseinhaltes erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber. Die Farbkennzeichnung nach Norm ist nur für die Flaschenschulter festgelegt.
- Alle Schulterfarben, die sich gegenüber der bisherigen Farbkennzeichnung verändern, werden in der Übergangszeit mit einem N (= Neu), zweimal gegenüberliegend, auf der Flaschenschulter markiert.
- Gase und Gasgemische werden nach der allgemeinen Regel (siehe Tafel 1) gekennzeichnet. Gebräuchliche Gase für industrielle und medizinische Anwendung sowie Gasgemische für Inhalation sind speziell gekennzeichnet (siehe Tafel 2 und 3).
- Die Farbe des zylindrischen Flaschenmantels ist in der Norm nicht festgelegt. Um eine möglichst einheitliche Zuordnung zu Haupteinsatzgebieten zu erleichtern, hat die deutsche Gasindustrie folgende Farbgebung vereinbart:
- - Industriegase grau oder die gleiche Farbgebung wie die Schulter, jedoch nicht weiß. In der Übergangszeit auch in der alten Kennfarbe.
- - Medizin- und lnhalationsgase weiß
- - Sonder- und Spezialgase nicht festgelegt.
- Die Norm gilt nicht für Bündel- und Trailerflaschen sowie für Feuerlöscher und Gasflaschen für Flüssiggas.
Wichtiger Hinweis:
Die einzig verbindliche Kennzeichnung des Gasinhalts erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber. Die Farbkennzeichnung dient als zusätzliche Information über die Eigenschaften der Gase (brennbar, oxidierend, giftig usw.). Sie ist bereits erkennbar, wenn der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung noch nicht lesbar ist.
Der dargestellte Gefahrgutaufkleber erfüllt die Anforderungen der Transportvorschriften (GGVS/GGVE) und enthält, z.B. für technischen Sauerstoff, die nachfolgend erläuterten Informationen:
1 | Risiko und Sicherheitssätze |
2 | Gefahrzettel |
3 | Zusammensetzung des Gases bzw. des Gasgemisches |
4 | Produktbezeichnung des Herstellers |
5 | EWG-Nummer bei Einzelstoffen oder das Wort ,,Gasgemisch" |
6 | Vollständige Gasbenennung nach GGVS |
7 | Herstellerhinweis |
8 | Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers |
Quelle: Greenol
Darstellung der bestehenden und neuen Flaschenfarben an Beispielen
Themenbereiche





