Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können.
Erdgasinformationen
Erdgas - immer beliebter
Immer mehr Haushalte heizen mit Erdgas und wissen dessen Vorteile zu schätzen. Im Umgang mit Erdgas sind jedoch gewisse Regeln zu beachten. Einige Hinweise hierzu finden Sie auf dieser Seite. Haben Sie weitere Fragen, rufen Sie bitte Ihr Gasversorgungsunternehmen an.
Jedes Jahr sterben in Deutschland mehrere Menschen durch Gasexplosionen. Teilweise könnten diese Unglücke verhindert werden - durch eine rechtzeitige Warnung.
Was ist das - Erdgas?
Wie bemerkt man eigentlich Gas? Erdgas ist farblos, ungiftig und von Natur aus geruchlos. Es wird jedoch ein Stoff beigemischt (Odorierung), der dem Erdgas einen auffälligen Warngeruch verleiht - ähnlich dem Geruch fauler Eier. Dadurch werden schon geringste Undichtheiten von Gasinstallationen wahrgenommen - lange bevor die untere Zündgrenze erreicht wird. Dieser Geruch signalisiert sofort Gefahr. Jetzt wurde umgestellt auf den neuen Geruchsstoff - Gasodor™ S-Free™- der hebt sich noch deutlicher von alltäglichen Gerüchen ab als sein Vorgänger, damit erhöht sich die Wahrnehmbarkeit von Erdgas! Erdgas ist leichter als Luft (d Luft =1; d Erdgas = 0,6) und besteht überwiegend aus Methan und geringen Anteilen höherer Kohlenwasserstoffe. Der Zündbereich liegt zwischen 4 und 16 Vol.-% im Gemisch mit Luft, die Zündtemperatur bei etwa 640° C.
Wie wird Erdgas transportiert?
Fernleitungen bringen das Erdgas in unser Versorgungsgebiet. Sie werden aus Stahlrohren gebaut und mit Hochdruck bis 80 bar betrieben. Erdgas in diesen Leitungen kann geruchlos sein. Über Druckregelanlagen fließt das Erdgas in erdverlegten Leitungen zu den Verbrauchern. Versorgungsleitungen bestehen aus Stahl-, Guß- oder Kunststoffrohren und werden mit unterschiedlichen Drücken betrieben:
- Hochdruckleitungen bis etwa 80 bar
- Mitteldruckleitungen zwischen 100 mbar und 1 bar
- und Niederdruckleitungen bis 100 mbar
Hausanschlußleitungen können mit Drücken bis 4 bar betrieben werden und bestehen aus Stahl- oder Kunststoffrohren. Bei neuen Hauseinführungen werden Schutzmaßnahmen getroffen, die eine Übertragung von Kräften von außen auf die Hausinstallation weitgehend verhindern.
Absperreinrichtungen werden an den Ein- und Ausgangsleitungen der Druckregelanlagen, im Rohrnetz als Streckenschieber und in größeren Hausanschlußleitungen (ab Durchmesser 80 mm) eingebaut. Hausanschlüsse mit Drücken über 1 bar sind immer mit Absperreinrichtungen außerhalb der Gebäude ausgerüstet.
Wie sehen Hausinstallationen aus?
Unmittelbar nach der Mauerdurchführung des Gas-Hausanschlusses befindet sich die Hauptabsperreinrichtung (HAE - auch ,,Feuerhahn" genannt), die die Gasversorgung des Gebäudes oder eines Gebäudeteiles sperrt. Weitere Absperreinrichtungen sind vor den Gaszählern (Zählerhähne) und vor den Gasgeräten zu finden. Die Zählerhähne sperren die Gaszufuhr zu den Geräten einer Wohnung.Gasleitungen, auch Armaturen sowie neuere Gaszähler und Druckregelgeräte sind erhöht temperaturbeständig. Bei Altanlagen werden Bauteile, die dem nicht entsprechen - vor allem Zähler und Druckregelgeräte - nach und nach ausgewechselt.


Was ist bei Gasaustritt zu tun?
Das Gasversorgungsunternehmen ist umgehend zu verständigen. Es unterhält einen Bereitschaftsdienst, der Tag und Nacht erreichbar ist und die Feuerwehr unterstützt. Die erforderlichen Maßnahmen richten sich danach, ob Gas im Freien oder in Gebäuden, brennend oder nicht brennend, austritt. Die Reihenfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der jeweiligen Situation.
Maßnahmen bei Gasgeruch:
- Ruhe bewahren!
- Betätigen Sie keine Schalter von elektrischen Einrichtungen, wie z.B. Lichtschalter, Türklingel, Telefon.
- Entzünden Sie kein offenes Feuer, bzw. löschen Sie evtl. brennende Kerzen sofort.
- Sofern möglich: Schließen Sie den Hahn am Gaszähler und/oder den Hauptsperrhahn im Keller.
- Sorgen Sie für Durchzug, indem Sie alle Fenster und Türen öffnen.
- Warnen Sie andere Hausbewohner (nicht klingeln!).
- Verlassen Sie das Gebäude.
- Benachrichtigen Sie den Entstörungsdienst Ihres Gasversorgers. (In unserem Gebiet ist E.ON Hanse für die Gasversorgung zuständig)
- Bei starkem Gasgeruch unbedingt die Feuerwehr (Notruf 112) verständigen.
Hinweis:
Zudem sollten Sie darauf achten, dass der Gasabsperrhahn frei zugänglich ist. Er sollte nicht versperrt sein. Denn dies erschwert das Absperren der Gaszufuhr.
Bei Gasaustritt im Freien - nicht brennend
- Alle Zündquellen vermeiden: Motoren abstellen, elektrische Schaltvorgänge unterbinden, absolutes Rauchverbot,...
- Elektrogeräte nur in exgeschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte, Funkmeldegeräte,...).
- Gefahrengebiet weiträumig absperren, auch für den öffentlichen Verkehr. Hierbei Windrichtung beachten.
- Falls möglich, Gasaustritt eindämmen oder unterbinden (Rohr provisorisch verstopfen, abquetschen, abknicken, unter Umständen Sand oder Aushub in Baugrube schütten,..).
- "Gasnester" beachten, die sich in Räumen, aber vor allem in Schächten, Kanälen und Nachbargebäuden bilden können.
- Nach Möglichkeit verhindern, daß Gas in Räume einströmen kann (Fenster schließen, Markisen einrollen,...).
Bei Gasaustritt im Freien - brennend
- Weiträumig absperren. Hierbei Windrichtung beachten.
- Gefährdete Objekte naß halten.
- Nicht löschen!
- Ausnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig. In diesem Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen.
Bei Gasaustritt in Gebäuden - nicht brennend
- Wenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen.
- Hauptabsperreinrichtung schließen.
- Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, daß das Gas nur in der diesem Zähler nachgeschalteten Installation austritt.
- Für gute Durchlüftung sorgen, Fenster und Türen öffnen.
- Elektrogeräte nur in exgeschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte, Funkmeldegeräte,...).
- Zündquellen vermeiden
- alle Flammen löschen
- kein Feuerzeug oder Streichholz entzünden
- absolutes Rauchverbot
- keine elektrischen Schalter betätigen
- keine Türklingeln betätigen (evtl. Posten zur Bewachung der Haustür in sicherer Entfernung aufstellen)
- keinen elektrischen Stecker ziehen
- Telefon im Gefahrenbereich nicht benutzen.
- Wenn möglich, Gebäude von der Stromversorgung trennen, jedoch nur dann, wenn die entsprechende Abschaltmöglichkeit eindeutig außerhalb des Gefahrenbereiches liegt.
- "Gasnester" beachten, die sich in Räumen, auch in Nachbarräumen, aber vor allem in Schächten und Kanälen bilden können.
- Bei starkem Gasgeruch oder Strömungsgeräuschen muß das betroffene Gebäude geräumt werden. Es darf nur zu Rettungsmaßnahmen unter Beachtung der Gaskonzentration betreten werden.
Bei Gasaustritt in Gebäuden - brennend
- Nicht löschen!
- Ausnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig. In diesem Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen.
- Wenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen.
- Hauptabsperreinrichtung schließen.
- Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, daß das Gas nur in der diesem Zähler nachgeschalteten Installation austritt.
Einige Fragen rund um die Sicherheit von Erdgas
01. Ist Erdgas giftig
Nein, Erdgas ist ungiftig. Das Einatmen ist völlig ungefährlich. Aber bei zu großer Sauerstoffverdrängung hat es eine erstickende Wirkung.
02. Wann kann Erdgas explodieren?
Erst in einem bestimmten Mischungsverhältnis mit der Luft (Sauerstoff) kann Erdgas explodieren. Der kritische Bereich liegt dann vor, wenn in einem geschlossenen Raum Erdgas mit einem Anteil von rund 4 - 16 Prozent in der Umgebungsluft vermischt ist. Dann genügt ein kleiner Funke, um eine Explosion auszulösen.
03. Wenn ich Erdgasgeruch wahrnehme, besteht dann schon Gefahr
Erdgasgeruch alleine bedeutet normalerweise noch keine Gefahr. Es kommt auf die Erdgaskonzentration in der Luft an.
Alle Gasversorgungsunternehmen setzen dem von der Natur aus geruchslosen Erdgas einen penetranten Geruchsstoff bei (Odorierung), der auch geringste Konzentrationen bereits wahrnehmbar macht.
04. Was muss ich tun, wenn ich Erdgas rieche?
Lesen sie den Teil "Maßnahmen bei Gasgeruch" der weiter oben beschrieben steht.
05. Kann Gas seinen charakteristischen Geruch verlieren?
Obwohl in geringen Mengen beigesetzt, stinkt der Geruchsstoff abscheulich. Wenn irgendwo im Haus eine Undichtigkeit eintritt, dann riechen Sie es sehr schnell.
Sollte aber Erdgas durch einen feuchten Boden strömen, so kann es eine Verzögerung geben, bis man den Geruch wahrnimmt, weil der Boden einen Teil des Geruchsstoffes aufnimmt.
06. Sind die Absperrvorrichtungen ausreichend gegen Feuer gesichert?
Jeder Absperrhahn hat eine gesetzlich vorgeschriebene Brandfestigkeit. Sollte er durch extrem hohe Temperaturen innerhalb eines Brandherdes dennoch undicht werden, so besteht keine direkte Explosionsgefahr.
Eventuell ausgetretenes Gas entzündet sich sofort und verbrennt. Brennendes Gas kann nicht explodieren.
07. Kann mein Gasheizgerät ausgehen und strömt dann Gas aus?
Seit vielen Jahren muss ein Gasgerät mit einer Flammenüberwachung ausgerüstet sein.
Erlischt die Flamme, so wird die Gaszufuhr unterbrochen. Früher erfolgte dies mechanisch, heute meist elektronisch.
Quelle: DVGW (www.dvgw.de) - Ergasinformation für die Feuerwehr
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